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Followpass
Art. 28 DSGVO, Stand August 2026

Auftragsverarbeitungsvertrag

Wird bei der Anmeldung elektronisch geschlossen, mit Zeitstempel und Fassungs-Hash beim Konto.

Parteien

Der bei der Anmeldung benannte Laden als Verantwortlicher; FOLLOWPASS, betrieben von der im Impressum genannten Person, als Auftragsverarbeiter.

1. Gegenstand und Dauer

FOLLOWPASS wickelt für den Laden digitale Gutscheine über Instagram-Nachrichten ab: Ausstellung, Missbrauchsschutz, Einlösung, Statistik. Dauer: solange das Laden-Konto besteht.

2. Art, Zweck, Datenarten, Betroffene

Gehashte Instagram-Konto-IDs, Gutschein- und Einlösevorgänge mit Standort und Zeitpunkt, flüchtig der Follow-Status, der nicht gespeichert wird. Betroffene sind Endkunden des Ladens, die den QR-Code scannen.

3. Weisungen

Verarbeitet wird nur zur Erbringung des Dienstes und nach dokumentierten Weisungen des Ladens. Die Konfiguration im Produkt gilt als Weisung.

4. Vertraulichkeit

Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

5. Sicherheit nach Art. 32

TLS überall, Hashing der Konto-IDs mit geheimem Pfeffer, verschlüsselte Ablage von Zugangstoken, Zugriff nur über authentifizierte Konten, tägliche Sicherungen, Server in der EU.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Hosting-Anbieter des Servers, in der EU. Änderungen werden im Produkt angekündigt, der Laden kann widersprechen. Meta ist kein Unterauftragsverarbeiter, sondern für Instagram eigenständig verantwortlich.

7. Betroffenenrechte

FOLLOWPASS unterstützt den Laden mit den Funktionen im Produkt: Löschung auf Zuruf aus der DM, Export und Auskunft über das Gespeicherte.

8. Löschung nach Ende

Nach Ende des Kontos werden personenbezogene Daten binnen 30 Tagen gelöscht. Aggregierte Zahlen ohne Personenbezug können bleiben.

9. Nachweise

Auf Anfrage stellt FOLLOWPASS die Angaben bereit, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind.